01.01.2007 - Es darf wieder geschäumt werden

In einer gemeinsamen Initiative haben mehrere Verbände eine praxisferne Norm gekippt. Ab Herbst dieses Jahres darf bei der Montage von Kunststoff- und Holzfenstern wieder frei gewählt und neben Mineralwolle auch PU-Dosenschaum oder ein anderer Dämmstoff verwendet werden.             
    
Zitat: VOB Teil C (DIN 18355:2006-10)
              
3.5.3 Außenbauteile

3.5.3.1 Die Abdichtung zwischen Außenbauteilen und Baukörper muss umlaufend, dauerhaft und schlagregendicht sein.

3.5.3.2 Die auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper sind mit Dämmstoffen vollständig auszufüllen.

Die Wahl des Dämmstoffes bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Der Einsatz des gewählten Dämmstoffes darf den Bauablauf nicht beeinträchtigen. Bei der Verwendung von Ortschäumen sind die angrenzenden oberflächenfertigen Bauteile durch rückstandsfrei zu entfernende Abklebungen sicher zu schützen.

3.5.3.3 Anschlussfugen sind innenseitig dauerhaft luftundurchlässig abzudichten.

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 Wieder schaeumen (21 kB)